Zusammenfassung: Der UVS nimmt zum Aufwandsersatzanspruch der Dienstaufsichtsbehörde im Verfahren bezüglich einer Richtlinienbeschwerde Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 89 SPG; § 79a AVG
Zusammenfassung: Der UVS nimmt zum Aufwandsersatzanspruch der Dienstaufsichtsbehörde im Verfahren bezüglich einer Richtlinienbeschwerde Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 89 SPG; § 79a AVG
