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Judikatur - Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Gelegenheitsverkehrsgesetz - Unternehmenssitz, Tatort, Verfolgungshandlung

Öffentliches RechtUVS aktuell 2007/55UVS aktuell 2007, 86 - 87 Heft 2 v. 4.7.2007

Zusammenfassung: Der UVS beschreibt die Rechtsfolgen einer iSd GelVG genehmigungslosen grenzüberschreitenden Personenbeförderung und qualifiziert den Wohnort des Berufungswerbers als Tatort.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 GelVerkG; § 15 Abs 3 GelVerkG

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