Zusammenfassung: Der UVS prüft die Zulässigkeit der Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen.
Rechtsgrundlagen: § 84 FPG; § 86 Abs 2 FPG
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Zusammenfassung: Der UVS prüft die Zulässigkeit der Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen.
Rechtsgrundlagen: § 84 FPG; § 86 Abs 2 FPG
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