Zusammenfassung: Der Autor repliziert auf einen Beitrag von Kind (UVS-aktuell 1/2007) und vertritt die Ansicht, dass die drohende Lärmbelästigung bei einem Gastgarten nicht die Ablehnung der Betriebsanlagengenehmigung rechtfertigt. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zu einschlägigen Entscheidungen des VwGH und VfGH Stellung und nimmt zur Auslegung des mit BGBl I 1998/116 implementierten Satzes 3 in § 148 Abs 1 GewO 1994 Stellung.

