Zusammenfassung: Der UVS nimmt zum Verschulden eines Masseverwalters wegen der Nichterteilung der Lenkerauskunft bezüglich eines in der Konkursmasse befindlichen Fahrzeugs Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 5 Abs 2 VStG; § 9 Abs 2 VStG; § 1 Abs 1 KO

