Zusammenfassung: Sofern sich keine Änderung im Gesundheitszustand ergeben hat, ist die Befristung einer Lenkberechtigung nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 Z 2 FSG; § 8 FSG; § 68 AVG; § 69 Abs 1 AVG
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Zusammenfassung: Sofern sich keine Änderung im Gesundheitszustand ergeben hat, ist die Befristung einer Lenkberechtigung nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 Z 2 FSG; § 8 FSG; § 68 AVG; § 69 Abs 1 AVG
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