Zusammenfassung: Das kooperative Verhalten des Fahrzeuglenkers schließt das Erfordernis einer sofortigen Führerscheinabnahme infolge hoher Geschwindigkeitsübertretungen nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 FSG; § 39 Abs 1 FSG
Zusammenfassung: Das kooperative Verhalten des Fahrzeuglenkers schließt das Erfordernis einer sofortigen Führerscheinabnahme infolge hoher Geschwindigkeitsübertretungen nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 FSG; § 39 Abs 1 FSG
