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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Landesrecht - Jagdrecht

JagdrechtUVS aktuell 2006/195UVS aktuell 2006, 178 - 179 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Die unzureichende Verwahrung eines Sennenhundes, das diesem das Hetzen von Wild ermöglicht, ist bei Vorliegen von (zumindest) bedingtem Vorsatz als Verwaltungsübertretung iSd § 42 Abs 2 Satz 1 TJG 2004 zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 2 Tir JagdG; § 70 Abs 1 lit p Tir JagdG

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