Zusammenfassung: Der UVS bejaht die Zulässigkeit von Devolutionsanträgen im landesgesetzlichen Abgabenstrafrecht, betont aber die gebotene getrennte Behandlung eines Antrags auf Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens und eines Antrags auf Rückerstattung eines Strafbetrages.
Rechtsgrundlagen: § 2 stmk ParkgebG; § 52b VStG; § 73 Abs 2 AVG; § 45 VStG; § 50 Abs 7 stmk VStG

