Zusammenfassung: Die Rechtmäßigkeit einer Vorladung zur Einvernahme setzt die freiwillige Befolgung durch den Beschwerdeführer voraus.
Rechtsgrundlagen: § 89 SPG; § 4 RLV
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Zusammenfassung: Die Rechtmäßigkeit einer Vorladung zur Einvernahme setzt die freiwillige Befolgung durch den Beschwerdeführer voraus.
Rechtsgrundlagen: § 89 SPG; § 4 RLV
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