Zusammenfassung: Der Vorwurf einer Verletzung des Prinzips der Weidgerechtigkeit durch eine Lockfütterung im Bescheidspruch ist zu unbestimmt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 stmk JagdG; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Der Vorwurf einer Verletzung des Prinzips der Weidgerechtigkeit durch eine Lockfütterung im Bescheidspruch ist zu unbestimmt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 stmk JagdG; § 44a Z 1 VStG
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