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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Abfallwirtschaftsrecht

NaturschutzUVS aktuell 2006/116UVS aktuell 2006, 114 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Die Standort- wie auch die angrenzende Gemeinde einer Abfallbehandlungsanlage besitzen im Bewilligungsverfahren zwar Parteistellung als Formalparteien, sind aber zur Geltendmachung allfälliger drohender Lärm- oder Staubbelästigungen in Ermangelung der Beeinträchtigung subjektiv-öffentlicher Rechte nicht legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 6 Z 5 AWG 2002; § 42 Abs 1 Z 6 AWG 2002

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