§ 9 VSTG; § 22 VStG
Der VwGH erläutert, welche Auswirkungen die auf die Bestellung eines neuen verantwortlichen Beauftragten rückführbare Änderung bei den Vertretungsrechten für die Haftung für Dauer- oder fortgesetzte Delikte entfaltet.
§ 9 VSTG; § 22 VStG
Der VwGH erläutert, welche Auswirkungen die auf die Bestellung eines neuen verantwortlichen Beauftragten rückführbare Änderung bei den Vertretungsrechten für die Haftung für Dauer- oder fortgesetzte Delikte entfaltet.
