§ 38 GebAG
Die unterlassene Aufschlüsselung der einzelnen Gebührenbestandteile in der Gebührennote des Sachverständigen führt nur im Fall der Nichtverbesserung zum Anspruchsverlust.
VwGH 14.7.2006, 2005/02/0171
§ 38 GebAG
Die unterlassene Aufschlüsselung der einzelnen Gebührenbestandteile in der Gebührennote des Sachverständigen führt nur im Fall der Nichtverbesserung zum Anspruchsverlust.
VwGH 14.7.2006, 2005/02/0171
