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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Fremdenpolizeigesetz

FremdenrechtUVS aktuell 2006/120UVS aktuell 2006, 117 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Allgemeine Annahmen oder Erfahrungswerte indizieren das Erfordernis einer Schubhaft noch nicht; die Anhaltung in Schubhaft dient nur der Sicherung eines Ausweisungsverfahrens aber nicht eines Asylverfahrens.

Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 1 FPG; § 76 Abs 3 FPG; § 77 Abs 1 FPG; § 82 FPG; § 83 FPG

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