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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Gefahrengutbeförderungsgesetz

StrassenverkehrUVS aktuell 2006/127UVS aktuell 2006, 122 Heft 3 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Die fehlenden Angaben in einem Beförderungspapier sind bei der Konkretisierung des Tatvorwurfs aufzulisten.

Rechtsgrundlagen: § 13a Abs 1 Z 2 GGBG; § 44a Z 1 VStG

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