Zusammenfassung: Die fehlenden Angaben in einem Beförderungspapier sind bei der Konkretisierung des Tatvorwurfs aufzulisten.
Rechtsgrundlagen: § 13a Abs 1 Z 2 GGBG; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Die fehlenden Angaben in einem Beförderungspapier sind bei der Konkretisierung des Tatvorwurfs aufzulisten.
Rechtsgrundlagen: § 13a Abs 1 Z 2 GGBG; § 44a Z 1 VStG
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