Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Schubhaft..
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 5 FPG
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Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Schubhaft..
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 5 FPG
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