BFG vom 16.3.2026, RV/7102535/2021
Das Bundesfinanzgericht musste sich in diesem Erkenntnis damit auseinandersetzen, ob für die Ermittlung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer iSd § 6 Abs. 1 Z 27 UStG die Umstände im Zeitpunkt der Leistung oder im Zeitpunkt der Vereinnahmung maßgeblich sind.

