Die Begünstigungen für Kleinunternehmer iSd UStG wurden mit Beginn des Jahres 2025 grundlegend neu geregelt.
Kleinunternehmer im Inland:
Die Bestimmungen im UStG zum Kleinunternehmer im Inland finden sich nach wie vor in § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, die Option zur Regelbesteuerung in § 6 Abs. 3 UStG.

