BFG vom 16.3.2026, RV/1100322/2021
Die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei unterfakturierten Ausfuhrnachweisen ist zur Gänze zu verweigern, wenn der liefernde Unternehmer gewusst hat oder wissen hätte müssen, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung des Erwerbers steht.

