BFG vom 7.1.2026, RV/7100451/2025
Der Betrug erfolgte bei der Ausfuhr bzw. Einfuhr in das Drittland einerseits sowie nach der erfolgten Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet, hier durch fingierte Leistungsverrechnungen für "Veredelungen", "Lizenzen" und "Komplettierung" andererseits.

