Mit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.09.2024 (Ra 2023/15/0075) und 26.11.2024 (Ro 2022/15/0030) wurden zentrale Fragen zur Berichtigung der Umsatzsteuer nach § 16 UStG präzisiert. Diese Rechtsprechung wurde nun in die Umsatzsteuerrichtlinien eingearbeitet – konkret in Rz 2386 – Rz 2387b.

