BFG vom 25.7.2025, RV/4100286/2021
Dieses Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG) behandelt die umsatzsteuerliche Einordnung eines Holzprodukteverkaufs durch eine Landwirtin im Jahr 2015. Die zentrale Frage war, ob der Verkauf der verarbeiteten Holzprodukte unter die pauschalierte Besteuerung gemäß § 22 UStG fällt oder nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern ist.

