Vorsteuererstattung und Steuerschuld kraft Rechnungslegung
Lt. § 3a der Erstattungsverordnung BGBl II Nr. 16/2021 betreffend die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer müssen die nicht in der Europäischen Union ansässigen Unternehmer dem Erstattungsantrag die Rechnungen im Original beifügen.

