BFG vom 22.05.2025, RV/2100226/2020
Die schulische Nachmittagsbetreuung wurde nicht als steuerbefreite Unterrichtserteilung gem. § 6 Abs. 1 Z 11 UStG anerkannt, da es sich hierbei um ein einheitliches und komplexes Leistungsbündel handelt, bei dem Erziehungs-Betreuungs-, Aufsichts- und Organisationsaufgaben dominieren, nicht aber die Vermittlung von Kenntnissen im Sinne der Steuerbefreiung.

