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Schadenersatz, Prozesskosten, Kostenersätze, Mahngebühren, Heft 246/2025

USt 2025, 2 Heft 246 v. 10.8.2025

UStR Rz 19 ff

Schadenersatz

Echter Schadenersatz wird auf Grund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung, für einen Schaden einstehen zu müssen, geleistet. Er ist nicht Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung und daher nicht umsatzsteuerbar.

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