VwGH vom 26.3.2025, Ra 2024/13/0092
Sachverhalt
Der Revisionswerber (RW) ist Landwirt und betreibt einen Betrieb mit Acker- und Weinbau. Für das Jahr 2015 wurde im Rahmen einer Außenprüfung festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Teilpauschalierung nach § 22 UStG nicht mehr vorlagen. Ab 2015 hatte er aufgrund der Überschreitung der Einheitswertgrenze die Einkünfte durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln.

