BFG vom 7.1.2025, RV/7100647/2018
Die beschwerdeführende Partei ist eine GmbH und Organträger (im Folgenden: GmbH) und bietet über die Vertriebstöchter für registrierte Kunden kostenpflichtige Online-Unterhaltungsmöglichkeiten aus dem Bereich Erotik an.

