Vorsteuer für Photovoltaikanlagen
Im Jahre 2017 wurde eine Photovoltaikanlage angeschafft. Der unternehmerisch genutzte Teil des Gebäudes, für das die Anlage angeschafft worden war, wurde mit 29,37 % erklärt. Von diesem Teil wurde der Vorsteuerabzug in Höhe von € 1.072,50 beantragt.

