BFG vom 3.10.2024, RV/5100055/2022
Im gegenständlichen Fall hatte das BFG über die Beschwerde betreffend die Umsatzsteuern 2014 und 2015 zu entscheiden.
Sachverhalt
BFG vom 3.10.2024, RV/5100055/2022
Im gegenständlichen Fall hatte das BFG über die Beschwerde betreffend die Umsatzsteuern 2014 und 2015 zu entscheiden.
Sachverhalt
