Durch das AbgÄG 2024 und das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wurde die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer umfassend überarbeitet. Ziel ist es, die nationalen Vorschriften an unionsrechtliche Vorgaben anzupassen, Unternehmen zu entlasten und Rechtssicherheit zu schaffen.

