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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 237/2024

USt 2024, 3 Heft 237 v. 10.11.2024

Kleinunternehmergrenze

Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wurde die Kleinunternehmergrenze gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von € 42.000,– auf € 55.000,– erhöht. Die Umsätze eines Kleinunternehmers bleiben somit bis zu einem Jahresumsatz von € 55.000,– steuerfrei. Die Zurechnung einer fiktiven Umsatzsteuer ist nicht mehr zulässig, der Betrag von € 55.000,–gilt daher einschließlich einer fiktiven Umsatzsteuer. Die erhöhte Grenze gilt ab 1.1.2025.

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