Kleinunternehmergrenze
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wurde die Kleinunternehmergrenze gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von € 42.000,– auf € 55.000,– erhöht. Die Umsätze eines Kleinunternehmers bleiben somit bis zu einem Jahresumsatz von € 55.000,– steuerfrei. Die Zurechnung einer fiktiven Umsatzsteuer ist nicht mehr zulässig, der Betrag von € 55.000,–gilt daher einschließlich einer fiktiven Umsatzsteuer. Die erhöhte Grenze gilt ab 1.1.2025.

