BFG vom 16.7.2024, RV/7101704/2024
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin (Bf), eine GmbH, hatte eine Umsatzsteuer-Nachforderung für das Jahr 2017 in Höhe von € 20.617,57, welche in einer abgabenbehördlichen Prüfung festgesetzt wurde und auf einem Umsatzsteuerbescheid vom 12. Juli 2019 basierte.

