BFG vom 1.8.2024, RV/7100854/2022
Strittig war in diesem Verfahren u.a. das Recht auf Vorsteuerabzug in Fällen, bei denen unstrittig Leistungen erbracht wurden, jedoch nicht von den Personen, die Rechnungen für diese Leistungen gelegt haben.
BFG vom 1.8.2024, RV/7100854/2022
Strittig war in diesem Verfahren u.a. das Recht auf Vorsteuerabzug in Fällen, bei denen unstrittig Leistungen erbracht wurden, jedoch nicht von den Personen, die Rechnungen für diese Leistungen gelegt haben.
