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EU-Kleinunternehmer – Sonderregelung gem. Art. 6a UStG, Heft 235/2024

USt 2024, 1 Heft 235 v. 10.9.2024

Mit dem AbgÄG 2024 kam es zu einer wichtigen Änderung für Kleinunternehmer. Bislang waren Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat von der Kleinunternehmerbefreiung nicht umfasst. Dies bedeutete einerseits einen administrativen Aufwand und andererseits einen Wettbewerbsnachteil.

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