BFG vom 27.6.2024, RV/7101450/2022
In dieser Entscheidung hatte sich das BFG mit einem Fall zu befassen, in dem der Beschwerdeführer von einem Scheinunternehmer Bauleistungen erbringen und bei der Überprüfung des beauftragten Unternehmens die dabei notwendige Sorgfalt vermissen ließ.

