VwGH vom 27.5.2024, Ra 2021/13/0056
Der VwGH hatte in diesem Fall über das Vorliegen eines Doppelerwerbs im Abgangsland der Ware als Folge einer Fehlbeurteilung eines Reihengeschäfts zu urteilen.
Die A-GmbH bestellte bei der B-GmbH Waren, die direkt vom Lager der B-GmbH entweder durch die A- oder die B-GmbH zu den Kunden der A-GmbH befördert oder versendet wurden. Bei diesen Geschäften sind beide GesmbH mit österreichischer UID-Nr. aufgetreten, die Waren wurden bei diesen Reihengeschäften von Österreich aus in den übrigen EU-Raum transportiert.

