BFG vom 16.5.2024, RV/7105183/2018
Die Beschwerdeführerin (BF) betreibt ein Fast-Food-Restaurant. Bei ihr hatte eine umfassende Außenprüfung für die Jahre 2011 – 2013 stattgefunden. Nach Meinung der Behörde sei die Aufteilung der USt-Bemessungsgrundlage der Menüs nicht korrekt erfolgt.

