BFG vom 30.4.2024, RV/2100113/2016
Das Bundesfinanzgericht hatte im gegenständlichen Verfahren zum wiederholten Male darüber zu entscheiden, ob die von der Beschwerdeführerin (Kommanditgesellschaft) geltend gemachten Vorsteuerbeträge bereits im Zeitpunkt der Leistungserbringung und Rechnungsausstellung an die Beschwerdeführerin, oder erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Wohnungen

