VwGH vom 20.3.2024, Ra 2022/15/0099
Der Verwaltungsgerichtshof hatte in dieser Entscheidung darüber zu urteilen, ob im Fall einer ab 2018 steuerpflichtig vermieteten und davor einige Jahre privat genutzten Wohnung in einem Miethaus eine positive Vorsteuerberichtigung geltend gemacht werden darf oder eine solche, wie dies die Finanzverwaltung argumentierte, nicht zusteht.

