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Geschäftsführerhaftung – Nichtentrichtung der USt, Heft 232/2024

USt 2024, 1 Heft 232 v. 10.6.2024

BFG vom 27.2.2024, RV/7105912/2018

Die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen (GmbH) für die diese betreffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können (§ 9 Abs. 1 BAO).

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