BFG vom 9.6.2023, RV/3100077/2015
Das BFG hatte über die Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid 2010 zu entscheiden. Vorausgegangen war diesem Fall eine Außenprüfung betreffend die Jahre 2007 – 2010.
Im Jahr 2002 hatte die Bf. ein Einkaufszentrum, bestehend aus einer Tiefgarage, Geschäften und Wohnungen, errichtet. In den Folgejahren waren noch weitere Anschaffungs- und Herstellungskosten angefallen, von denen ebenso der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde.

