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Kein Dreiecksgeschäft bei ungültiger UID-Nr. des Empfängers der Ware, Heft 223/2023

USt 2023, 2 Heft 223 v. 10.9.2023

BFG vom 26.6.2023, RV/7104948/2019

Der Beschwerdeführer betreibt ein Unternehmen mit Firmensitz in Österreich. Die Tätigkeit des Unternehmens besteht in einem grenzüberschreitenden Großhandel mit Getreide, Mais, Ölsaaten, Futtermittel und landwirtschaftlichem Saatgut.

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