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Nachmeldung von hohen Zahllasten nach Auflösung einer GmbH, Heft 222/2023

USt 2023, 1 Heft 222 v. 10.8.2023

BFG vom 8.5.2023, RV/7100924/2023

Gem. § 9 Abs. 1 BAO haften die Geschäftsführer einer GmbH neben der durch sie vertretenen GmbH für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Geschäftsführern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können.

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