BFG vom 9.5.2023, RV/7102588/2022
Im gegenständlichen Fall wurde gegen die vom Finanzamt neu erlassenen Bescheide UVA 02/2013 sowie Umsatzsteuerbescheid 2013 Beschwerde erhoben.
Die Bescheide waren im Zuge zweier Außenprüfungen (1–3/2013 und 2012–2014) neu ergangen.

