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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 221/2023

USt 2023, 4 Heft 221 v. 10.7.2023

Organschaft und Umsatzsteuer

Eine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Z 2 UStG liegt vor, wenn eine unternehmerisch tätige juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen (Organträger) eingegliedert ist und damit keinen eigenen Willen hat. Die Leistungen zwischen dem Organträger und dem Organ gelten als nicht steuerbare Innenumsätze. Die Umsätze des Organs werden dem Organträger zugerechnet.

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