Serviceleistungen im Kreditkartengeschäft
Gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit c UStG ist die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr einschließlich Zahlungs- und Überweisungsverkehr steuerfrei.
Lt. Erkenntnis des VwGH Ra 2022/13/0084 vom 22.3.2023 ist die Leistung eines "Prozessors", der nicht die Überweisungsvorgänge selbst durchführt, sondern deren "Verarbeitungsprozess" vornimmt, nicht von der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit c UStG betroffen.

