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Vorsteuern: Aufteilung in abzugsfähige und nicht abzugsfähige, Heft 220/2023

USt 2023, 3 Heft 220 v. 10.6.2023

BFG vom 3.3.2023, RV/6100242/2022

Viele Unternehmen erbringen neben Umsätzen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, auch Umsätze, bei denen ein solcher Ausschluss nicht eintritt. Dies hat zur Folge, dass der Unternehmer die Vorsteuerbeträge in abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuerbeträge aufzuteilen hat.

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