BFG vom 10.1.2023, RV/2100615/2022
Allgemein
§ 13 UStG regelt den Vorsteuerabzug von Reisekosten sowohl für den Unternehmer selbst als auch für die Kosten, die der Unternehmer für seine Arbeitnehmer trägt. Unter Reisekosten werden Mehraufwendungen für Verpflegung und Nächtigungsaufwendungen verstanden. Hingegen fallen Fahrtkosten nicht darunter und der Vorsteuerabzug steht lediglich nach den allgemeinen Regeln zu.

