BFG vom 20.3.2023; RV/3100636/2015
Ein polnischer Staatsbürger mit Wohnsitzen in Polen und Österreich wurde bei einer Kontrolle der Finanzpolizei am 26. Juli 2012 mit einem Kraftfahrzeug mit polnischem Kennzeichen am Firmenparkplatz des österreichischen Dienstgebers angetroffen.

